Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.12.1983

Rechtsprechung
   OLG München, 29.02.1984 - 20 U 3369/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4236
OLG München, 29.02.1984 - 20 U 3369/83 (https://dejure.org/1984,4236)
OLG München, Entscheidung vom 29.02.1984 - 20 U 3369/83 (https://dejure.org/1984,4236)
OLG München, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 20 U 3369/83 (https://dejure.org/1984,4236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungspflicht nach dem Heilpraktikergesetz bei Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung; Nichtigkeit eines Behandlungsvertrags nach § 134 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HeilprG § 1; BGB § 134

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1826
  • VersR 1985, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ohne eine solche sowohl für die Erbringung von Akupunkturleistungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 8 ME 8/11; VG Trier, Urteil vom 18. August 2010 - 5 K 221/10.TR, 5 K 221/10 ) als auch für osteopathische Behandlungen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2008 - 7 K 967/07) erforderliche Erlaubnis nach § 1 HeilPrG, würde im Übrigen auch die Wirksamkeit eines mit den Therapeuten geschlossenen Behandlungsvertrages durchgreifenden Bedenken begegnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1988, 2308; OLG München NJW 1984, 1826; Armbrüster in MüKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 134 Rn. 89 mwN).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    In diesem Fall könnten aber alle Heilbehandlungsverträge, die er schließt, nach § 134 BGB nichtig sein, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstießen (so OLG München, NJW 1984, 1826 f.).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 118.83

    Verhaltenstherapie als eine erlaubnispflichtige Art der Ausübung der Heilkunde -

    Auch der Umstand, daß im Hinblick auf die eingangs dargestellte Rechtslage zur Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HeilprG der zwischen dem Patienten und dem Diplom-Psychologen geschlossene Behandlungsvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig sein könnte (so Oberlandesgericht München, Urteil vom 29. Februar 1984 - NJW 1984, 1826 -), würde den Beklagten nicht berechtigen, die Gewährung der Eingliederungshilfe mit der Begründung zu verweigern, die Klägerin habe deshalb keinen sozialhilferechtlich relevanten Bedarf, weil sie der Diplom-Psychologin Honorar nicht schulde.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.1983 - 20 U 3008/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7388
OLG München, 14.12.1983 - 20 U 3008/83 (https://dejure.org/1983,7388)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.1983 - 20 U 3008/83 (https://dejure.org/1983,7388)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - 20 U 3008/83 (https://dejure.org/1983,7388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Vaterschaft nach dem Essen-Möller-Verfahren; Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes für die Erstellung von Blutgruppengutachten; Serostatistische Bilanzierung von Blutgruppenbefunden

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1600o
    Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft nach dem Essen-Möller-Verfahren; Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes für die Erstellung von Blutgruppengutachten; serostatistische Bilanzierung von Blutgruppenbefunden; Zugehörigkeit des Mannes zu einer ausländischen, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1826
  • FamRZ 1984, 1148 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 24.05.1972 - 16 U 204/71
    Auszug aus OLG München, 14.12.1983 - 20 U 3008/83
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte bei dieser Sachlage auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Mai 1972 (NJW 1973, 562) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 14. Juni 1973 (NJW 1973, 2255).
  • OLG Hamburg, 14.06.1973 - 14 W 30/73
    Auszug aus OLG München, 14.12.1983 - 20 U 3008/83
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte bei dieser Sachlage auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Mai 1972 (NJW 1973, 562) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 14. Juni 1973 (NJW 1973, 2255).
  • KG, 06.11.1987 - 3 U 2126/87
    Er hat damit die vielfach vertretene Ansicht, daß eine hohe (99,73 v.H. erreichende oder übersteigende) Vaterschaftswahrscheinlichkeit der vollen Beweis der Zeugung erbringt (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1975, 50; DAVorm 1980, 100; OLG München DAVorm 1984, 314; OLG Zweibrücken DAVorm 1984, 1033; OLG Hamburg DAVorm 1985, 325), die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt in der Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 3 U 5975/86 - n.v.) unwiderlegt vertritt, in Einzelfällen nicht geteilt.
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